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   BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94   

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https://dejure.org/1994,3627
BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94 (https://dejure.org/1994,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1994 - 1 B 146.94 (https://dejure.org/1994,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1994 - 1 B 146.94 (https://dejure.org/1994,3627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - Sinn und Zweck des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung - Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch die landesgesetzliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
    Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2 bzw. 238.95 SZG Nr. 14).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2 bzw. 238.95 SZG Nr. 14).
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 undvom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines

    Hinzu kommen muß ein Hinweis darauf, daß das Bundesrecht selbst klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Mit derartigen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt werden, und zwar auch nicht dadurch, daß der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen zu Art. 12 GG anführt (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94

    Grundbeitrag zur Industrie- und Handelskammer - Tragung der Kosten einer

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung im wesentlichen nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97

    Zulassung der Grundsatzrevision wegen der Gleichheitswidrigkeit der

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 223.93

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - Kontrolle des Rechtssetzungsverfahrens -

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 170.93

    Beschwerdebegründung bei Divergenzrevision - Revisiongerichtliche Klärung -

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrundegelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2; vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 1 B 20.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 B 98.96

    Überprüfung der Anwendung von Landesrecht durch das Bundesverwaltungsgericht

    Hat wie hier die Vorinstanz ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt, kommt der Rechtssache selbst dann keine grundsätzliche Bedeutung zu, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 17.05.1996 - 1 B 87.96
  • BVerwG, 04.03.1996 - 1 B 30.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
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